Forstbetrieb Albrecht

Preise

Thomas Albrecht
Service mit Qualität

Preiswerte, professionelle
Baumfällungen


Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit!
 
 
Bäume sind für unser aller Leben von großer Bedeutung.
Ohne sie können wir Menschen nicht leben.
So manch kleiner Strauch und Baumwinzling entwickelt sich aber mit den Jahren zu einem
ansehnlichen Schattenspender. Oft hat man es versäumt den Baum frühzeitig etwas zu
stutzen, damit er nicht zu übermächtig wird.
Gerade in stark bebauten Gebieten kann dies dann schnell zu einem Problem für
Gebäude und Personen werden. U. a. können Wurzeln von Bäumen, die zu dicht an
Häusern stehen durch die Kellerwände eindringen und starke Schäden hervorrufen.
Als zusätzliche Belastung für Bäume kommt gerade in unseren Zeiten die immer größer
werdende Umweltbelastung hinzu.
Auch ohne für den Laien äußerlich erkennbar kann die Standfestigkeit eines Baumes
durch Krankheit und Fäule stark beeinträchtigt werden. Abgestorbene Äste können bei
Wind herabstürzen und Personen gefährden.
Aber auch der Wunsch nach der Umgestaltung eines Grundstückes oder Gartens kann die
Entfernung eines Baumes notwendig machen.
Wir erledigen für Sie anstehende Linolarbeiten preiswert und professionell.
Bitte sprechen Sie mich an.



Allgemeines zu unseren Baumfällarbeiten

Unser nebenberuflicher Aufgabenbereich umfasst hauptsächlich das fällen von Bäumen.
Dabei ist es egal, ob die zu fällenden Bäume so stehen, dass sie frei zu Boden fallen
können oder so stehen, dass sie nur mit besonderen Maßnahmen gefällt werden können..
Zu diesen besonderen Maßnahmen zählt u.a. das Einsteigen in den Baum mittels
moderner Klettertechnik. Hierbei wird der Baum dann stehend entastet und in kleinen
Teilen abgetragen.
Somit entsteht kein Schaden an verbleibenden Bestand und an Gebäuden.
Nur in seltenen Ausnahmen ist der Einsatz von Hubsteigern und anderem Großgerät
notwendig.
Unter dem Reiter "Grundleistungen" haben wir Ihnen unseren Leistungsumfang für unsere
beiden Fälltechniken aufgezählt.
Sollten Sie hierzu noch Fragen können Sie mich dazu gerne anrufen.



Allgemeines zu unseren Baumfällarbeiten

Unser nebenberuflicher Aufgabenbereich umfasst hauptsächlich das fällen von Bäumen.
Dabei ist es egal, ob die zu fällenden Bäume so stehen, dass sie frei zu Boden fallen
können oder so stehen, dass sie nur mit besonderen Maßnahmen gefällt werden können..
Zu diesen besonderen Maßnahmen zählt u.a. das Einsteigen in den Baum mittels
moderner Klettertechnik. Hierbei wird der Baum dann stehend entastet und in kleinen
Teilen abgetragen.
Somit entsteht kein Schaden an verbleibenden Bestand und an Gebäuden.
Nur in seltenen Ausnahmen ist der Einsatz von Hubsteigern und anderem Großgerät
notwendig.
Unter dem Reiter "Grundleistungen" haben wir Ihnen unseren Leistungsumfang für unsere
beiden Fälltechniken aufgezählt.
Sollten Sie hierzu noch Fragen können Sie mich dazu gerne anrufen.



Unsere Grundleistungen

Wir unterteilen unser Grundleistungen in zwei Gruppen.
1. Standard Fällungen
Dabei wir der Baum klassisch gefällt.
Zuerst wird die mögliche Fallrichtung zusammen mit Ihnen besprochen.
Dann erfolgt das fachgerechte zu Fall bringen des Baumes. Der Baum fällt dabei in einem
Stück zu Boden. (Hierfür muss ausreichend freier Raum zur Verfügung stehen!)
Anschließend wird der liegende Baum maschinell oder von Hand entastet. Der Stamm und
verwertbare Äste werden auf Längen zu ca. 1m zugeschnitten.
2. Spezial Fällungen
Dabei wird der noch stehende Baum stückweise abgetragen.
Das bedeutet i.d.R. das zuerst der Stamm von unten bis zur Baumspitze / Krone entastet
wird.. Danach wird der Stamm von oben abwärts stückweise abgetragen.
Bei einem kritischem Standplatz des Baumes werden die Baumteile an Seilen vorsichtig
abgelassen.
Anschließend werden die abgetragenen Baumteile weiter entastet. Der Stamm und
verwertbare Äste werden auf Längen zu ca. 1m zugeschnitten



Standardfällungen

Nachfolgende Grundleistungen sind in unseren Standard Fällungen enthalten:.
1. Baustellenbesichtigung vorab (grundsätzlich kostenlos)
2. An- und Abfahrt
3. Sämtliche Betriebsstoffe und Werkzeuge
4. Festlegung des Fällbereiches gemeinsam mit dem Kunden
5. Einrichten und Sichern der Arbeitsstelle
6. Baumfällung (der Baum fällt dabei frei zu Boden)
7. Stammholz entasten
8. Den Stamm und Äste mit einem Durchmesser von mehr als 8 cm auf Längen
zu 0,9 m bzw. 1 m zuschneiden.
9. Räumen der Arbeitsstelle
Die Entsorgung des Stammholzes und der Krone ist je nach beauftragter Kategorie mit
enthalten.
Weiter Informationen hierzu finden Sie im Teil Entsorgung und Preise.



Spezialfällungen

Nachfolgende Grundleistungen sind in unseren Spezial Fällungen enthalten:.
1. Baustellenbesichtigung vorab (grundsätzlich kostenlos)
2. An- und Abfahrt
3. Sämtliche Betriebsstoffe und Werkzeuge
4. Vorhalten und Einsatz von Steigausrüstung inkl. entsprechender Seilausstattung
5. Festlegung des Arbeitsbereiches gemeinsam mit dem Kunden
6. Einrichten und Sichern der Arbeitsstelle
7. Einsteigen in den Baum und stückchenweises Abtragen
8. Nach Bedarf die Baumteile abseilen oder am Stamm fallen lassen
9. Abgetragene Baumteile weiter entasten
10.Stammholz und Kronenholz mit einem Durchmesser von mehr als 8 cm
zuschneiden
11.Räumen der Arbeitsstelle
Die Entsorgung des Stammholzes und der Krone ist je nach beauftragter Kategorie mit
enthalten.
Weiter Informationen hierzu finden Sie im Teil Entsorgung und Preise



Entsorgung

In den Preisen unserer Grundleistungen sind Entsorgungskosten für anfallenden
Baumschnitt
je nach beauftragter Kategorie enthalten.
Bei besonders großer Kronenausbildung, oder bei Fällung von belaubten Bäumen müssen
wir einen Entsorgungszuschlag erheben.
Hierüber werden wir Sie vor Beauftragung informieren.
Muss der Baumschnitt per Hand durch ein Gebäude hindurch abtransportiert werden
müssen wir einen Mehraufwandszuschlag erheben.
Auch hierüber werden wir Sie vor Beauftragung informieren.



Unsere Kategorien für Baumfällungen

Unsere Preise richten sich nach Ihren Wünschen.
Dabei berücksichtigen wir Ihre Eigenleistung oder die Verwertung des Stammholzes.
Daraus ergeben sich 4 Kategorien
Kategorie 1:
WIR: fällen* und verwerten das Stammholz
SIE: entsorgen die Krone
Kategorie 2:
WIR: fällen*
SIE: entsorgen die Krone und verwerten das Stammholz
Kategorie 3:
WIR: fällen* und entsorgen die Krone
SIE: verwerten das Stammholz
Kategorie 4:
WIR: fällen*, entsorgen die Krone und verwerten das Stammholz
SIE: lehnen sich entspannt zurück
*Die Kategorien gelten sowohl für unsere Standard-Fällungen als auch für die Spezial-
Fällungen



Preise für Standardfällungen

In den Preisen sind die Grundleistungen für Standardfällungen,
sowie die Entsorgungskosten enthalten (gemäß gewählter Kategorie).

Baum bis H=10 m Nadelbaum Laubbaum
Kategorie 1 15,00 € 15,00 €
Kategorie 2 17,20 € 17,20 €
Kategorie 3 23,20 € 25,00 €
Kategorie 4 22,00 € 23,20 0€

Baum bis H=20 m Nadelbaum Laubbaum
Kategorie 1 17,80 € 17,80 €
Kategorie 2 19,00 € 19,00 €
Kategorie 3 24,40 € 25,60 €
Kategorie 4 23,20 € 24,40 €

Baum bis H=30 m Nadelbaum Laubbaum
Kategorie 1 19,00 € 19,00 €
Kategorie 2 20,20 € 20,20 €
Kategorie 3 26,80 € 28,00 €
Kategorie 4 27,40 € 26,80 €

Die Preise gelten pro Meter Baumhöhe.
Information zur Festlegung der Anrechenbaren Baumlänge finden Sie
Bei mehreren zu fällenden Bäumen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot mit
Mengenrabat. Bitte sprechen Sie uns an!



Preise für Spezialfällungen

In den Preisen sind die Grundleistungen für Spezialfällungen,
sowie die Entsorgungskosten enthalten (gemäß gewählter Kategorie.)

Baum bis H=10 m Nadelbaum Laubbaum
Kategorie 1 17,60 € 23,00 €
Kategorie 2 18,20 € 23,80 €
Kategorie 3 24,20 € 31,40 €
Kategorie 4 23,00 € 29,00 €

Baum bis H= 20 m Nadelbaum Laubbaum
Kategorie 1 19,40 € 25,40 €
Kategorie 2 21,20 € 27,20 €
Kategorie 3 26,60 € 38,00 €
Kategorie 4 25,40 € 36,20 €

Baum bis H= 30 m Nadelbaum Laubbaum
**
Kategorie 1 24,80 € 29,00 €
Kategorie 2 26,60 € 32,00 €
Kategorie 3 32,60 € 42,80 €
Kategorie 4 30,80 € 41,00 €

Die Preise gelten pro Meter Baumhöhe.
Information zur Festlegung der Anrechenbaren Baumlänge finden Sie
Bei mehreren zu fällenden Bäumen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot mit
Mengenrabat. Bitte sprechen Sie uns an!
ACHTUNG: Ab einer Baumhöhe von ca. 15 m ist in vielen Fällen ein Hubsteigereinsatz notwendig.
Daher ist hier immer ein - für Sie kostenloser - Ortstermin notwendig.



Unsere Preise für Sonderleistungen

Folgende Zusatzleistungen bieten wir zur Zeit an:
• Kamingerechtes Ablängen des Holzes
• Stubbenfräsen
• Holzspaltungen
Die Preise für die o.a. Leistungen fragen Sie bei Bedarf bitte an.



Vorschriften und Gesetze

Bäume sind wichtig für uns Menschen aber auch für die Natur und Tierwelt.
Soll dennoch ein Baum entfernt werden, sind die gesetzlichen Vorgaben und
Bestimmungen einzuhalten.
Zu beachten sind in erster Linie
• Die Naturschutzgesetze
• Die Baumschutzverordnungen
• Landesstraßengesetze (Verkehrssicherung usw.)
Nebenstehend finden Sie einen Teil der Gesetzte und Verordnungen der Bundesländer.
Für die Einholung von behördlichen Genehmigungen sind Sie als Eigentümer
verantwortlich.
Wir sprechen mit Ihnen ab, ob Genehmigungen notwendig sind, und helfen Ihnen bei der
Beantragung



Naturschutzgesetze

Naturschutzgesetze regeln u. a. die Vorgaben zum Schutz der Pflanzen und Tierwelt.
Die Gesetze regeln grundsätzlich wann Bäume und Sträucher beschnitten und Gefällt
werden dürfen und wann nicht ( i.d.R. vom 01.März bis zum 1. Oktober).
Allerdings sieht das Naturschutzgesetz auch Ausnahmen vor.
Die Ausnahmeregelungen sind umfangreich und sollten im Einzelfall bewertet werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einholung von Sondergenehmigungen.
Bitte sprechen Sie mich an.



Baumschutzverordnungen

Baumschutzverordnungen dienen dem Schutz von besonderen Bäumen oder Baumarten.
In der Regel sind Nadelbäume ab 300 cm Umfang und Laubbäume ab 150 cm Umfang
besonders geschützt.
Jedoch sind Obstbäume und einige andere Bäume (z.B. Birke, Pappel usw.) von diesen
Schutzbestimmungen ausgenommen.
Genaue Informationen finden Sie in der für Ihren Wohnort zuständigen
Baumschutzverordnung.
Unterliegt der zu fällende Baum einer Baumschutzverordnung, kann in begründeten Fällen
eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Informationen hierzu enthalten ebenfalls
die Baumschutzverordnungen.
Die Bearbeitung einer Ausnahmegenehmigung ist Gebührenpflichtig.
Insbesondere können mit der Genehmigung weitere Kosten wie zum Beispiel die Auflage
zu Ausgleichspflanzungen oder eine Ausgleichszahlung auferlegt werden. Informationen
dazu erteilen die zuständigen Behörden.


Gerne unterstützen wir Sie bei der Einholung von Genehmigungen.
Bitte sprechen Sie mich an


Mit freundlichen Grüßen
Thomas Albrecht
 
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